Hinweis: Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wurde immer Unternehmer (auch Gesellschafter gemeint) und Ehepartnerin genutzt, was aber gleichzeitig bedeutet, dass auch der Fall Unternehmerin und Ehepartner genauso gilt.
Oftmals ist in Gesellschaftsverträgen vorgesehen, dass Ehepartner nicht Gesellschafter werden dürfen. Und in den Eheverträgen ist dann auch noch vorgesehen, dass die Partner der Unternehmer auf den Zugewinn durch die Unternehmenswertsteigerung während der Ehe verzichten sollen, sowohl bei Scheidung als auch bei Tod.
Doch dann stellt sich die Frage, wie der Unternehmer seine Ehegattin absichern kann.
Die Absicherung der Ehepartner ist auf unterschiedlichen Wegen möglich: