Absicherung der Ehepartner:innen in Familienunternehmen
Alexander Koeberle-Schmid • 30. Januar 2022
8 Wege, wie Unternehmer:innen ihre Ehepartner:innen finanziell absichern können

Hinweis: Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wurde immer Unternehmer (auch Gesellschafter gemeint) und Ehepartnerin genutzt, was aber gleichzeitig bedeutet, dass auch der Fall Unternehmerin und Ehepartner genauso gilt.
Oftmals ist in Gesellschaftsverträgen vorgesehen, dass Ehepartner nicht Gesellschafter werden dürfen. Und in den Eheverträgen ist dann auch noch vorgesehen, dass die Partner der Unternehmer auf den Zugewinn durch die Unternehmenswertsteigerung während der Ehe verzichten sollen, sowohl bei Scheidung als auch bei Tod.
Doch dann stellt sich die Frage, wie der Unternehmer seine Ehegattin absichern kann.
Die Absicherung der Ehepartner ist auf unterschiedlichen Wegen möglich:
- Der Unternehmer schenkt seiner Ehepartnerin steuerfrei alle 10 Jahre Vermögenswerte in der Höhe von bis zu 500.000 Euro (Freigrenze).
- Die Ehepartnerin des Unternehmers schließt eine eigene Risikolebensversicherungen auf das Leben des Unternehmers ab und der Unternehmer stellt ihr die Mittel zur Zahlung der jährlichen Prämien zur Verfügung.
- Der Unternehmer führt eine Güterstandsschaukel durch, was bedeutet, dass er seiner Ehepartnerin durch das gezielte Auslösen des Zugewinnausgleichs schenkungsteuerfrei gewisse Vermögenswerte zukommen lässt und dann in der gleichen Minute wieder die modifizierte Zugewinngemeinschaft begründet.
- Der Unternehmer überträgt der Ehepartnerin steuerfrei das Familienheim (mehrfach möglich).
- Der Unternehmer zahlt regelmäßig in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung ein, wodurch die Witwe eine Hinterbliebenenrente erhält.
- Der Unternehmer schließt mit seiner Ehepartnerin gemeinsam ein „Berliner Testament“, bei dem sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Vorerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder dann als Schlusserben. Hier steht die Absicherung der Ehepartnerin im Vordergrund, gerade wenn die Kinder noch klein sind. Aber Achtung: das Unternehmen wird zweimal vererbt und es kann zweimal Erbschaftsteuer anfallen.
- Der Unternehmer deckelt den Zugewinn auf einen bestimmten Betrag des Unternehmenswerts (z. B. 10 % Unternehmenswertsteigerung). Bei Scheidung wird dieser dann der geschiedenen Ehepartnerin über einen gewissen Zeitraum in Raten (z. B. 10 Jahre) ausbezahlt. Bei Tod wird dieser dann der verwitweten Ehepartnerin über einen gewissen Zeitraum in Raten (z. B. 10 Jahre) durch die Erben (z. B. gemeinsame Kinder), die die Unternehmensanteile erhalten, ausbezahlt. Aber Achtung: Das Unternehmen könnte dadurch mittelbar belastet werden.
- Der Unternehmer bedenkt seine Ehepartnerin mit einem Nießbrauchvermächtnis (orientiert am Unternehmensgewinn) oder einem Rentenvermächtnis (fixer monatlich zu zahlender Betrag), das durch die Erben (meist Kinder) zu erfüllen ist. Aber Achtung: Das Unternehmen könnte dadurch mittelbar belastet werden.